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Pflegekommission empfiehlt höhere Mindestlöhne in der Altenpflege
Die Pflegekommission hat sich für höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege ausgesprochen. Demnach sollen die Mindestlöhne für Altenpflegerinnen und Altenpfleger in Deutschland bis zum 1. Juli 2025 stufenweise angehoben werden. Wie bisher sollen die Pflegemindestlöhne weiterhin nach Qualifikation gestaffelt werden.
Empfehlung der Kommission: Höhere Mindestlöhne und mehr Urlaubstage
Für Pflegehilfskräfte empfiehlt die Pflegekommission eine Anhebung des Mindestlohns auf 15,50 Euro pro Stunde ab dem 1. Mai 2024 und auf 16,10 Euro ab dem 1. Juli 2025. Für qualifizierte Pflegehilfskräfte schlägt die Kommission eine Mindestlohn-Erhöhung auf 16,50 Euro pro Stunde ab dem 1. Mai 2024 und auf 17,35 Euro ab dem 1. Juli 2025 vor. Bei qualifizierten Pflegehilfskräften handelt es sich um Pflegekräfte mit einer mindestens einjährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit.
Für Pflegefachkräfte wird eine Erhöhung des Mindestlohns auf 19,50 Euro pro Stunde ab dem 1. Mai 2024 und auf 20,50 Euro ab dem 1. Juli 2025 empfohlen. Das Bundesarbeitsministerium beabsichtigt, die neuen Pflegemindestlöhne auf Grundlage der Empfehlung der Pflegekommission per Verordnung festzusetzen.
Darüber hinaus schlägt die Pflegekommission vor, dass Vollzeitbeschäftigte in der Altenpflege über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus zusätzlich neun Urlaubstage pro Jahr bekommen sollen.
Nächste Erhöhung der Pflegemindestlöhne zum 1. Dezember 2023
Die aktuell gültige Pflegemindestlohn-Verordnung sieht derzeit Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte in Höhe von 13,90 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte In Höhe von 14,90 Euro und für Pflegefachkräfte in Höhe von 17,65 Euro vor. Diese Mindestlöhne steigen zum 1. Dezember 2023 auf 14,15 Euro, 15,25 Euro bzw. 18,25 Euro.
Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums arbeiten rund 1,3 Millionen Beschäftigte in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen.
Für Pflegekräfte in Privathaushalten gilt nicht der Pflegemindestlohn, sondern der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12 Euro pro Stunde. Auch diesbezüglich sind Korrekturen nach oben ab 2024 geplant.