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Whistleblowing: Einführung eines Hinweisgeberschutzsystems
Die meisten Unternehmen in Deutschland verfügen über ein System zum Schutz von Hinweisgebern. Der Anteil der Betriebe mit Hinweisgeberschutzsystem ist von 82 Prozent im Jahr 2023 auf 97 Prozent in 2024 gestiegen. Das ist ein Ergebnis der Whistleblowing-Umfrage 2024 der EQS Group, einem internationalen Cloudsoftware-Anbieter in den Bereichen Compliance, Investor Relations und Sustainability Reporting. Gesetzeskonformität sicherzustellen, nannten 94 Prozent der Befragten als einen der wichtigsten Gründe für die Einführung eines Hinweisgeberschutzsystems. Jedoch haben 37 Prozent ihr Whistleblowing-System bereits seit mindestens drei Jahren im Einsatz und damit länger, als sie durch das Hinweisgeberschutzgesetz dazu verpflichtet sind. Um Hinweise auf unethisches oder illegales Verhalten an einer zentralen Meldestelle entgegenzunehmen, setzen die Unternehmen überwiegend auf digitale Kanäle: 74 Prozent der Befragten haben ein Softwaresystem für Hinweisgeber eingeführt.
Nur rund drei Prozent der Unternehmen in Deutschland haben derzeit noch kein Hinweisgebersystem eingerichtet. 38 Prozent von ihnen gaben an, dass sie vom Hinweisgeberschutzgesetz nicht betroffen sind – vermutlich aus dem Grund, dass sie weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen. Die Hälfte der Unternehmen ohne Hinweisgeberschutzsystem nannte außerdem fehlende Ressourcen als Grund.
Hinweisgeberschutz ist auch ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmenskultur. Die Bedeutung der Unternehmenskultur im Hinblick auf den Hinweisgeberschutz ist allerdings im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen, von 66 Prozent in 2023 auf 51 Prozent in der diesjährigen Umfrage. Weitere 37 Prozent der Befragten gaben an, dass sie mit einem Hinweisgebersystem finanzielle Verluste oder Reputationsschäden für ihr Unternehmen verhindern wollen.
Ein weiteres Ergebnis der Umfrage: 9 von 10 Unternehmen lassen Hinweise ohne Angaben zur Identität zu. Frühere Studien zeigten, dass etwa die Hälfte aller Erstmeldungen anonym abgegeben wird, wenn der Meldekanal dies zulässt. Die Verfügbarkeit eines anonymen Kanals hatte keinen Einfluss auf die Anzahl missbräuchlicher Meldungen, die mit dem Ziel gemacht wurden, Mitarbeitenden oder dem Unternehmen gezielt Schaden zuzufügen.
Marcus Sultzer, Mitglied der Vorstands der EQS Group, kommentiert die Umfrage: „Die Umfrageergebnisse zeigen, dass Gesetzeskonformität weiterhin der wichtigste Treiber für Hinweisgeberschutz ist. Das ist verständlich, trägt aber der Bedeutung von Whistleblowing für Integrität, Ethik und eine positive Kultur in Unternehmen nicht hinreichend Rechnung. Angesichts der zunehmenden Komplexität der globalen Compliance-Landschaft sollten Unternehmen zudem über einzelne Gesetze hinausblicken und Compliance ganzheitlich und integriert betrachten.“ Weiter erläutert Sultzer, Technologie könne dabei eine zentrale Rolle spielen. Digitale Lösungen würden dabei helfen, regulatorische Anforderungen effizienter zu erfüllen, Risiken zu minimieren und transparent mit internen und externen Stakeholdern zu kommunizieren. Zudem könnten sie als einziger Kanal vollständige Anonymität für Hinweisgeber sicherstellen, so Sultzer. Im Rahmen der Umfrage wurden mehr als 700 Compliance-Verantwortliche aus über 20 europäischen Ländern befragt.