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Diskriminierung bei Sozialleistungen: EU-Kommission will klagen
Die EU-Kommission sieht in einer Regelung des Bundeslands Bayern eine Diskriminierung von mobilen Arbeitnehmern aus anderen EU-Staaten und hat aus diesem Grund beschlossen, Deutschland vor dem EuGH zu verklagen. Es geht um die Regelung, wonach EU-Staatsangehörige, deren Kinder in einem EU-Mitgliedstaat leben, in dem die Lebenshaltungskosten unter denen in Bayern liegen, niedrigere Familienleistungen bekommen.
Nach Ansicht der EU-Kommission ist diese Regelung nicht mit EU-Recht vereinbar. Es sei eines der Grundprinzipien der EU, dass Menschen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit gleich behandelt werden. Nach Auffassung der EU-Kommission haben mobile Arbeitnehmer aus der EU, die in gleicher Weise zum Sozialversicherungssystem beitragen und die gleichen Steuern zahlen wie einheimische Arbeitnehmer, Anspruch auf die gleichen Sozialleistungen. Die Kommission fordert, dass mobile Arbeitnehmer aus der EU, deren Kinder dauerhaft in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, Familienleistungen in gleicher Höhe erhalten wie andere Beschäftigte in Bayern. Bereits vor rund zwei Jahren, im Juni 2022, hat der EuGH eine von Österreich eingeführte Regelung für Familienleistungen, die der bayerischen Regelung sehr ähnlich war, als EU-rechtswidrig beurteilt.