Koalition will Kleinrenten aufstocken

Im Koalitionsvertrag haben sich CDU und SPD vorgenommen, durch Reformen am Rentensystem Altersarmut zu verhindern. Die Lebensleistung und eine langjährige Beitragszahlung sollen in der Rente stärker abgebildet werden. Geplant ist jetzt, Mini-Renten überproportional anzuheben.

Was unter einer "solidarischen Lebensleistungsrente" zu verstehen ist wollen die Koalitionäre - so CDU-Fraktionschef Kauder - zunächst intern besprechen. Ein früherer Renteneintritt langjähriger Beitragszahler dürfte nach den Verbesserungen ab 2012 eher unwahrscheinlich sein; vielmehr sind Anreize für ein längeres Erwerbsleben (mit Beitragszahlung) zu erwarten. Allerdings könnten sich Erziehungsleistungen von Müttern und Vätern sowie familiäre Pflegeleistungen künftig stärker rentensteigernd auswirken. In diesem Zusammenhang ist auch ein deutlicher Schritt auf dem Weg zu einer vollständigen Angleichung von West- und Ostrenten zu erwarten, der 30 Jahre nach Herstellung der Einheit Deutschlands mit einer weiteren Lohn- und Gehaltsangleichung begründet wird.

Auch eine Aufwertung der erworbenen Rentenentgeltpunkte bei Renten für langjährige Beitragszahler, die trotz mehr als 40 Beitragsjahren im Alter weniger als 30 Rentenentgeltpunkte Alterseinkommen (derzeit 876 EUR in den westlichen, 812 EUR in den östlichen Bundesländern) erreichen, ist angedacht. Profitieren werden davon vor allem Geringverdienern und Menschen, die Angehörige gepflegt oder Kinder erzogen haben. In allen Fällen werden bis zu fünf Jahre Arbeitslosigkeit wie Beitragsjahre behandelt. Dabei sollen andere Einkünfte der Rentner wie Mieten und Zinsen berücksichtigt werden, so dass Bezieher von Zusatzeinnahmen weniger oder gar nicht von den Anhebungen profitieren.

Geplant ist, die Reformen bereits 2017 umzusetzen wobei die CDU darauf hinweist, dass dies bereits seit längerem vorgesehen und nicht erst durch die jüngsten Forderungen der SPD im Zusammenhang mit Leistungen für Flüchtlinge in Gang gekommen sei. Die Finanzierung erfolgt aus Steuermitteln, etwa dadurch, dass Minderausgaben in der Grundsicherung im Alter als Steuerzuschuss der Rentenversicherung zufließen und der "Wanderungsausgleich" zwischen den Rentenversicherungszweigen abgeschmolzen wird.

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