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Rentenplus im Westen 4,25 Prozent, im Osten 5,95 Prozent
Auf der Grundlage der Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steht die Rentenanpassung zum 1. Juli 2016 fest. Die Entwicklung der Altersbezüge spiegelt die derzeitige gute konjunkturelle Situation in Deutschland wider und wird nach Aussagen der Arbeitsministerin keine Auswirkungen auf den derzeitigen Beitragssatz von 18,7 Prozent in der Rentenversicherung haben. Bei einer Inflationsrate um 0 Prozent wird die Kaufkraft der Rentner deutlich gestärkt.
Wesentliche Grundlage der Rentenanpassung ist der Anstieg der Löhne und Gehälter, der in den alten Ländern 3,78 Prozent und in den neuen Ländern 5,48 Prozent beträgt. Hinzu kommt ein statistischer Sondereffekt aufgrund der Revision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen aus dem Jahr 2014, der die letztjährige Rentenanpassung gedämpft hatte und jetzt wieder ausgeglichen wird. 2016 wirkt sich auch der "Nachhaltigkeitsfaktor" steigernd auf die Rentenanpassung aus. Daneben kommen weitere Einflussgrößen zum Tragen; so ist die Senkung des Rentenbeitragssatzes ab 2015 mit 0,26 Prozentpunkten anpassungssteigernd.
Die zeitgleiche Anhebung des Rentenwerts führt auch zu einem höheren Wert der "Eckrente", des rechnerischen Betrags einer Rente nach 45 durchschnittlichen Versicherungsjahren. Zum 1.7.2016 wird nach den vorliegenden Werten der Rentenwert West von 29,21 Euro auf 30,45 Euro und der Rentenwert Ost von 27,05 Euro auf 28,66 Euro angehoben. Dadurch wird die Eckrente in den westlichen Bundesländern von 1.314,45 Euro auf 1.370,25 Euro, in den neuen Bundesländern von 1.217,25 Euro auf 1.289,70 Euro steigen. Wer als Hinterbliebener eine Witwen- oder Witwerrente, eine Erziehungsrente oder als Volljähriger eine Waisenrente bezieht, darf daneben begrenzt anrechnungsfrei Einkommen beziehen. Weil sich diese Grenzbeträge am Rentenwert orientieren, darf ab Juli mehr dazuverdient werden.