Hinzuverdienstgrenze bleibt 2021 erhöht
Die Hinzuverdienstgrenze für Rentner, die eine vorgezogene Altersrente beziehen, ist für das Jahr 2021 pandemiebedingt auf 46.060 EUR festgesetzt worden. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen somit nicht zu einer Kürzung der Rente. Bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze werden 40 Prozent des Betrages, der die Hinzuverdienstgrenze überschreitet, auf die Altersrente angerechnet, die dann nur noch als Teilrente gezahlt wird. Wie schon für 2020 bleibt auch für 2021 der sog. Hinzuverdienstdeckel ausgesetzt. Keine Ausnahmeregelungen gibt es nach wie vor für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und bei der Anrechnung von Einkommen auf Hinterbliebenenrenten.
Bereits für das Jahr 2020 war die reguläre Hinzuverdienstgrenze durch das sog. Sozialschutz-Paket I von 6.300 auf 44.590 EUR erhöht worden, um mögliche Personalengpässe während der Corona-Krise abzufangen. Weitere Informationen zu den Hinzuverdienstregelungen hält die Deutsche Rentenversicherung bereit.