Neue Verwaltungsregeln zum Reisekostenrecht

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat das Anwendungsschreiben zur steuerlichen Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern neu gefasst. Berücksichtigt wurden u. a. die neuere BFH-Rechtsprechung, die neuen gesetzlichen Beträge für Verpflegungsmehraufwendungen sowie aktuelle Entscheidungen zur ersten Tätigkeitsstätte und zur doppelten Haushaltsführung.

Das neue BMF-Schreiben vom 25. November 2020 (IV C 5 - S 2353/19/10011 :006) ersetzt das vorherige vom 24. Oktober 2014 in allen noch offenen Fällen.