Brexit - Auswirkungen auf die soziale Sicherung

Der Zeitpunkt entscheidet

Die für eine Ratifizierung dieses Abkommens (auch Partnerschaftsvertrag genannt) erforderlichen Schritte haben bis zum 30. Dezember 2020 im Eiltempo stattgefunden. Dies waren:

  • die Unterzeichnung der Parteien,
  • die Zustimmung aller Mitgliedstaaten,
  • die Zustimmung durch das britische Unterhaus sowie
  • die formelle Bestätigung der Queen.

Lediglich die Bestätigung durch das EU-Parlament steht noch aus. Sie ist für Ende Februar 2021 vorgesehen. Ungeachtet dieses noch fehlenden Akts sollen die neuen Regelungen bis dahin bereits vorläufig angewendet werden.

Im Jahr 2021 muss genau unterschieden werden, welche Rechtsnormen für den zu prüfenden Sachverhalt anzuwenden sind. Man unterscheidet in

  • Sachverhalte, die bereits einen grenzüberschreitenden Bezug vor dem 1. Januar 2021 hatten; diese werden unter den Voraussetzungen des Austrittsabkommens beurteilt.
  • Sachverhalte, die ab dem 1. Januar 2021 beginnen und vorher keinerlei grenzüberschreitenden Bezug zwischen einem EU-Mitgliedstaat und dem Vereinigten Königreich hatten; diese fallen unter das neue Handels- und Kooperationsabkommen und werden im Folgenden als „Neufälle“ bezeichnet.