Minijobs: Höhere Freibeträge für Ehrenamtler
Auswirkungen der Erhöhung von Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale
Durch die Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale zum 1. Januar 2021 fallen noch mehr ehrenamtliche Tätigkeiten unter die Regelungen für geringfügig entlohnte Beschäftigungen als bisher. Arbeitgeber sollten deshalb auch ehrenamtliche Tätigkeiten, die bisher nicht unter die Minijobgrenze gefallen sind, zum 1. Januar 2021 neu beurteilen (Beispiel "pro rata").
Auch bei der en bloc-Variante wirkt sich der höhere Steuerfreibetrag auf die Sozialversicherung aus. Es können im Vergleich zu den Vorjahren 600 EUR mehr abgeschöpft werden (Beispiel "en bloc") .