Abschlussprüfungen beim KUG

Das Ergebnis der Prüfung

Die Überprüfung kann ergeben, dass die Entgeltabrechnung des Unternehmens korrigiert werden muss. Nach dem Ende der Abschlussprüfung erfolgt dann der endgültige schriftliche BA-Bescheid mit der Information, ob das Unternehmen zu viel oder zu wenig KUG erhalten hat und ob daraus eine Nachzahlung oder Rückforderung resultiert. Sollte eine Rückforderung im Raum stehen, kann die BA prüfen, ob bei der Antragstellung eine Ordnungswidrigkeit vorlag.

Vorsicht bei bereits erkannten Fehlern

Fällt bei der Zusammenstellung der Unterlagen auf, dass die Angaben zum KUG fehlerhaft sein könnten, ist sofort ein Korrekturantrag zu stellen. Stellt die BA bei der Abschlussprüfung Fehler fest, kann das zu teilweiser oder vollständiger Rückforderung des KUG, der SV-Beiträge und – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – sogar zu zusätzlichen Geldbußen führen.

Praxistipp

Eine Weigerung, die erforderlichen Unterlagen einzureichen oder einem Prüftermin vor Ort zuzustimmen, könnte dazu führen, dass die nicht nachgewiesenen Beträge für das KUG und die erstatteten SV-Beiträge vollständig zurückzuzahlen sind. Auch wenn sich herausstellt, dass der Arbeitsausfall weder erheblich noch vorübergehend und vermeidbar war, droht eine Rückforderung.