Handbuch zur Gefährdungsbeurteilung

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat dazu ein neues Handbuch veröffentlicht, das ihren bisherigen „Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung“ ersetzt. Es soll Fachleute im betrieblichen Arbeitsschutz beim Planen und Durchführen einer Gefährdungsbeurteilung unterstützen.

Das Handbuch ist in drei Teile aufgeteilt: Der erste Teil enthält allgemeine Informationen und Empfehlungen zur Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung. Der zweite Teil beinhaltet konkrete Gefährdungsfaktoren, u. a. zu psychischen Gefährdungen sowie zum Themenfeld „Arbeitszeitgestaltung“. Der dritte Teil stellt schließlich eine umfangreiche Datenbank mit Handlungshilfen zur Verfügung. Die Inhalte des Handbuchs werden online fortlaufend auf den neuesten Stand gebracht und lassen sich entweder komplett oder in Teilen herunterladen.