Neue Kriterien für das Zusätzlichkeitserfordernis
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern zur Nettolohnoptimierung zusätzlich zu ihrem eigentlichen Arbeitsentgelt Leistungen gewähren, die u.U. steuer- und beitragsfrei sind. Voraussetzung dafür ist, dass sie unter Berücksichtigung des sog. „Zusätzlichkeitserfordernisses“ gewährt werden. Eine gesetzliche Klarstellung ist erfolgt und gilt seit 2020; in diesem Zusammenhang haben sich Änderungen ergeben.