Berufsbedingte Corona-Infektion dokumentieren

Wer den Verdacht hat, sich bei der Arbeit mit COVID-19 angesteckt zu haben und typische Symptome einer Corona-Infektion zeigt, sollte die Infektion mit einem PCR-Test prüfen und dokumentieren lassen. So lautet eine Empfehlung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Ist das Testergebnis positiv, gilt dies als Nachweis für die gesetzliche Unfallversicherung, dass es sich um COVID-19 handelt.

Eine Infektion mit SARS-CoV-2 kann ein Versicherungsfall für die gesetzliche Unfallversicherung sein. Dann besteht ein Anspruch auf Leistungen zur Heilbehandlung und Rehabilitation. Voraussetzung hierfür ist, dass

  • die Infektion auf die versicherte Tätigkeit (z. B. bei der Arbeit) zurückgeführt werden kann und
  • die versicherte Person sich nachweislich mit COVID-19 infiziert hat sowie Symptome einer Erkrankung an SARS-CoV-2 zeigt.

Hatten Versicherte bei ihrer Tätigkeit Kontakt mit infizierten Personen und liegt ein positiver Schnelltest vor, obwohl sie keine Symptome haben, sollten sie trotzdem die Infektion mit einem PCR-Test dokumentieren. Damit ist der Nachweis auch für den Fall gesichert, dass zu einem späteren Zeitpunkt – trotz milden Verlaufs – noch gesundheitliche Probleme entstehen, die auf Long-COVID hindeuten.

Das Testergebnis sowie die Umstände der Infektion sollten im Verbandbuch bzw. Meldeblock dokumentiert werden. Die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse kann anhand dessen ermitteln, ob es sich bei der Erkrankung um einen Versicherungsfall handelt.