Corona: Weitere steuerliche Entlastungen

Homeoffice-Pauschale

Die Homeoffice-Pauschale soll um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden. Damit wird eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Ursprünglich galt die Regelung nur für 2020 und 2021.

Liegt kein häusliches Arbeitszimmer vor oder wird auf einen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer verzichtet, kann der Steuerpflichtige für jeden Kalendertag, an dem er seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausübt und keine außerhalb der häuslichen Wohnung gelegene Betätigungsstätte aufsucht, für seine gesamte betriebliche und berufliche Betätigung einen Betrag von 5 EUR abziehen, höchstens 120 Tage/600 EUR im Wirtschafts- oder Kalenderjahr. Die Homeoffice-Pauschale wird in den Arbeitnehmer-Pauschbetrag eingerechnet und nicht zusätzlich gewährt. Arbeitgeber dürfen sie mangels Befreiungsvorschrift nicht steuerfrei erstatten.