Firmen-Events stärken den Zusammenhalt

Mehr Teamgeist durch Firmen-Event

Ein Positionspapier des „Rats der Arbeitswelt“, der 2020 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eingerichtet wurde, betont die Wichtigkeit sozialer Interaktion, v. a. auch bei informellen Zusammenkünften, da sie kreative Prozesse vorantreibt, Problemlösungen fördert und zur Ideenentwicklung beiträgt. Zudem werde das Zugehörigkeitsgefühl zur Belegschaft und zum Unternehmen gefördert, wodurch Beschäftigte wiederum motiviert arbeiten und zufrieden sind. Zwischenmenschliche Interaktion trage darüber hinaus wesentlich zur Gesundheit und zum Wohlbefinden bei.

Für Betriebsveranstaltungen wird für jeden teilnehmenden Arbeitnehmer zweimal pro Jahr ein steuerlicher Freibetrag von 110 EUR (inklusive Umsatzsteuer) je Veranstaltung gewährt. Übersteigen die Ausgaben die Summe von 110 EUR, wird der Mehrbetrag als geldwerter Vorteil eingestuft, der vom Arbeitgeber pauschal mit 25 Prozent versteuert werden kann.