Sonderregelungen für kurzfristig Beschäftigte

Die Corona-Pandemie bringt auch für Arbeitgeber, die Saisonarbeitskräfte beschäftigen, große Herausforderungen mit sich. Deshalb hat der Gesetzgeber für die Zeit vom 1. März bis 31. Oktober 2021 erneut eine Anhebung der Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen verabschiedet. Zudem hat das Bundessozialgericht ein klarstellendes Urteil zu den Zeitgrenzen gefällt, das vom 1. Juni 2021 an Berücksichtigung finden soll.