Mitbestimmung in Unternehmen modernisiert

Nach langer Beratung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist am 18. Juni 2021 das sog. Betriebsrätemodernisierungsgesetz in Kraft getreten, von dem sich der Gesetzgeber v. a. eine Stärkung der Position der Betriebsräte verspricht. Hierzu gehört nicht zuletzt eine Vereinfachung der Vorschriften für die im Frühjahr 2022 bundesweit anstehenden Betriebsratswahlen.