BEM: Hinzuziehen einer Vertrauensperson

Die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Durchführung eines betrieblichen (Wieder-)Eingliederungsmanagements (BEM) ist nicht neu; sie gilt seit dem Jahr 2004. Davor gab es bereits eine entsprechende Regelung, die aber nur für schwerbehinderte Beschäftigte galt. Neu ist nun, dass Arbeitnehmer, die an einem BEM teilnehmen, eine Vertrauensperson ihrer Wahl hinzuziehen können.