Unfallversicherungsschutz im Homeoffice

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für Beschäftigte im Homeoffice oder bei anderer mobiler Arbeit ist mit dem Inkrafttreten des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes am 18. Juni 2021 ausgeweitet worden. Damit ist der Versicherungsschutz für mobil oder zu Hause Arbeitende nun genauso umfangreich wie bei Mitarbeitern, die im Betrieb arbeiten. Bisher waren bei Arbeitnehmern im Homeoffice neben der eigentlichen Arbeitstätigkeit lediglich sog. Betriebswege, z. B. der Weg zum Drucker in einen anderen Raum, versichert. Anders als im Betrieb waren im eigenen Haushalt Wege zur Nahrungsaufnahme oder zur Toilette regelmäßig nicht versichert – was sich durch die Ergänzung im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) nun ändert.

Darüber hinaus wird der Unfallversicherungsschutz bei Homeoffice-Tätigkeiten auf Wege ausgedehnt, die Beschäftigte zurücklegen, um ihre Kinder, die mit ihnen im gemeinsamen Haushalt leben, in eine externe Betreuung (z. B. zur Kita) zu bringen. Der Versicherungsschutz gilt nun auch hier auf dem direkten Hin- und Rückweg.