Reform: Mindestlohn, Minijobs, Midijobs
Mindestlohn steigt 2022 in drei Schritten
Im Jahr 2015 wurde in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 EUR brutto pro Arbeitsstunde eingeführt. Seither wurde er regelmäßig erhöht. Eine unabhängige Kommission der Tarifpartner (Vertreter der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften), die Mindestlohnkommission, schlägt der Bundesregierung alle zwei Jahre vor, in welcher Höhe der Mindestlohn angepasst werden sollte. Auf dieser Basis entscheidet die Bundesregierung über die Neufestsetzung.
In diesem Jahr gibt es gleich drei Anpassungen: Auf Empfehlung der Mindestlohnkommission wurde der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2022 von 9,60 EUR pro Stunde auf 9,82 EUR erhöht. Zum 1. Juli 2022 erfolgte – ebenfalls auf Basis der Empfehlung der Mindestlohnkommission – eine weitere Anhebung auf 10,45 EUR pro Stunde. Darüber hinaus wurde am 30. Juni 2022 das sog. Mindestlohnerhöhungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit wird zum 1. Oktober 2022 eine einmalige gesetzliche Erhöhung des Mindestlohnes auf 12,00 EUR pro Stunde vorgenommen. Zukünftige Anpassungen erfolgen dann wie bisher auf Vorschlag der Mindestlohnkommission erstmals wieder bis zum 30. Juni 2023 mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024.