Berufserfahrung wird aufgewertet
Künftig können Berufserfahrung sowie im Beruf erworbene Kompetenzen und Fähigkeiten auch ohne vorherige Ausbildung offiziell festgestellt und anerkannt werden. Das ermöglicht das neue „Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz“ (BVaDiG), welches am 23. Juli 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Das BVaDiG ermöglicht, berufliche Kompetenzen, Fähigkeiten und Erfahrungen – auch ohne vorherige Ausbildung – formal festzustellen und zu bescheinigen. Die Validierung soll berufserfahrenen, aber nicht formal in diesem Fachgebiet ausgebildeten Fachkräften ohne Berufsabschluss Zugang zu entsprechenden Fortbildungsmöglichkeiten eröffnen. Auch Menschen mit Behinderungen können auf diesem Wege ihre beruflichen Kompetenzen zertifizieren lassen. Ein Anspruch auf die Validierung non-formaler Qualifikationen besteht grundsätzlich ab dem 1. Januar 2025 – Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Bundesregierung die erforderliche Rechtsverordnung schnellstmöglich auf den Weg bringt.
Die Validierung soll durch eine noch einzurichtende einheitliche Begutachtungsstelle durchgeführt werden. Sie setzt voraus, dass die validierte Person mindestens 25 Jahre alt ist und ihre Berufserfahrung über einen Zeitraum gesammelt hat, der mindestens dem Eineinhalbfachen der Ausbildungszeit im jeweiligen Beruf entspricht. Dadurch soll verhindert werden, dass sich junge Menschen zwischen 16 und 25 Jahren gegen eine duale betriebliche Ausbildung entscheiden, die weiterhin der bevorzugte Ausbildungsweg bleiben soll