Mit Ausbildung Fachkräfte gewinnen

Voraussetzungen für eine Ausbildung

Die strategische Entscheidung darüber, wie dem Fachkräftemangel beizukommen ist, muss vonseiten der Geschäftsführung recht früh getroffen werden. Eine Möglichkeit ist, selbst auszubilden und damit passgenau die Qualifikationen zu vermitteln, die im eigenen Betrieb gebraucht werden. In diesem Fall lautet die Devise „nach dem Ausbildungsbeginn ist vor dem Ausbildungsbeginn“.

In den vergangenen Jahren ist eine Situation entstanden, in dem sich eher (angehende wie auch gelernte) Fachkräfte den Arbeitgeber aussuchen können als umgekehrt. Entsprechend müssen die Arbeitgeber ein Paket aus attraktiven Möglichkeiten und Leistungen schnüren, um Fachkräfte oder auch Auszubildende möglichst dauerhaft für sich zu gewinnen.

Nicht nur die angehenden Auszubildenden, sondern auch die ausbildenden Betriebe müssen einige Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören

  • mindestens ein qualifizierter Ausbilder mit einem Nachweis der Eignung durch Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO),
  • eine nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignete Ausbildungsstätte nach Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Unfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung,
  • Verfügbarkeit der Ausbildungsregelung,
  • Vorliegen eines betrieblichen Ausbildungsplans,
  • Vorhandensein ausreichend vieler qualifizierter Fachkräfte, die die Ausbildung unterstützen können – der Schlüssel liegt bei zwei bis drei Fachkräften pro Auszubildendem,
  • ggf. Mitgliedschaft in einer Branchenvereinigung/ Kammer zur Abnahme der Prüfungen.

Es kann sich für Betriebe durchaus lohnen, einen Mitarbeiter zum Ausbilder zu qualifizieren, der dann die Betreuung der Auszubildenden übernimmt. Sinnvollerweise sollte dies jemand sein, der Erfahrung mit Jugendlichen hat, in der Belegschaft möglichst umfassend respektiert wird und auch Verständnis für nicht-berufliche Problemstellungen junger Menschen hat. Er muss sowohl über die persönliche (§ 29 BBiG) als auch fachliche (§ 30 BBiG) Eignung zum Ausbilder verfügen und zudem seine berufs- und arbeitspädagogische Eignung durch die bestandene AEVO-Prüfung nachgewiesen haben. Die Vorbereitung auf die AEVO-Prüfung erfolgt durch den Besuch eines Lehrgangs, der von der IHK oder Bildungsdienstleistern entweder in Blockunterricht oder aber in mehreren Einzelterminen als Präsenz- oder Online-Seminar mit 35 bis 65 Unterrichtsstunden angeboten wird.