Arbeitgeberzuschuss zur Betriebsrente wird Pflicht

Praktische Umsetzung des Arbeitgeberzuschusses

Hat sich der Arbeitgeber für eine Zuschussvariante entschieden, stellt sich anschließend die Frage nach der praktischen Umsetzung. Eine Aufstockung um den Arbeitgeberzuschuss wird innerhalb der bestehenden Verträge eher selten möglich sein.

Ob die Versorgungsträger für bereits bestehende Verträge höhere Einzahlungen zulassen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, so z. B. vom Alter des Vertrages, den Versicherungsbedingungen und den jeweiligen Anbietern. Je älter der Vertrag ist, desto schwieriger gestaltet sich eine mögliche Beitragserhöhung. Hier ist es also unabdingbar, sich rechtzeitig mit den Versorgungseinrichtungen in Verbindung zu setzen, um die Möglichkeiten auszuloten.

Grundsätzlich lassen sich für die praktische Umsetzung des Arbeitgeberzuschusses drei Varianten nennen. Eine gesetzliche Regelung, wie genau die Umsetzung erfolgen muss, wurde leider versäumt, sodass diese Varianten als gleichberechtigt betrachtet werden können:

  1. Aufstockung der bestehenden Verträge um den Arbeitgeberzuschuss
  2. Abschluss eines Neuvertrages, in den der zu leistende Arbeitgeberzuschuss bzw. eventuell gewünschte zusätzliche Entgeltumwandlungsbeträge des Arbeitnehmers eingezahlt werden
  3. Reduzierung der Entgeltumwandlung und Zahlung des Arbeitgeberzuschusses, sodass in der Summe die Einzahlungshöhe unverändert bleibt

Die dritte Variante wird vermutlich in der Praxis am häufigsten vorkommen. Der eigentliche Sinn und Zweck des Arbeitgeberzuschusses, nämlich dass die Versorgungsleistungen erhöht werden, wird jedoch dadurch im Grunde verfehlt.

Fazit

Die Personal- und EDV-Abteilungen müssen die Arbeitgeberzuschüsse entsprechend der gesetzlichen Regelungen bzw. der innerbetrieblichen Festlegungen korrekt umsetzen und kontrollieren. Versorgungsordnungen müssen ggf. überarbeitet werden. Auch die Abrechnungssoftware muss angepasst werden und die Mitarbeiter sind zu informieren.

Unternehmensleitungen bzw. Personal- und Entgeltabrechnungsabteilungen sind gut beraten, sich rechtzeitig mit den notwendigen Fragen zu beschäftigen, damit in den Entgeltabrechnungen für Januar 2022 die betroffenen Altersvorsorgeverträge korrekt abgewickelt werden können.