Künstlersozialabgabe steigt 2023

Die Künstlersozialabgabe steigt zum 1. Januar 2023 von derzeit 4,2 Prozent auf 5,0 Prozent. Das sieht die neue Künstlersozialabgabe-Verordnung 2023 (KSA-VO 2023) vor, die am 20. September 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Die Künstlersozialabgabe zahlt, wer künstlerische und publizistische Leistungen verwertet.

In der Künstlersozialversicherung werden selbstständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Sie tragen – ähnlich wie abhängig Beschäftigte – die Hälfte ihrer Versicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Verwerter (30 Prozent) finanziert. Bemessungsgrundlage für die Abgabe, die als Umlage erhoben wird, sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte. Für weitere Informationen lohnt ein Besuch der Homepage der KSK.