Diskriminierung im Job vermeiden

Diskrimierung aufgrund des Geschlechts

Fast alle am Arbeitsleben beteiligten Personen haben seit Einführung des Allgemeinen Gleichtbehandlungsgesetzes (AGG) verinnerlicht, dass in Stellenzeigen nicht mehr nach „maximal 30-jährigen, in Deutschland geborenen Männern für ein junges dynamisches Team“ gesucht werden darf, ohne dass Gerichtsverfahren und Entschädigungszahlungen die Folge sind.

Und auch Teilzeitkräfte dürfen wohl nicht mehr schlechter gestellt werden als Vollzeitkräfte.

Vermutlich sind auch die meisten Arbeitgeber klüger beraten als der Inhaber eines Kleinbetriebes, der einer Mitarbeiterin nach Ausspruch einer Kündigung in der Probezeit sinngemäß schrieb, dass er sie gar nicht erst eingestellt hätte, wenn sie ihren Kinderwunsch schon im Einstellungsgespräch offenbart hätte. Diese Benachteiligung wegen des Geschlechts war so offensichtlich, dass das LAG Köln den Arbeitgeber wegen einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu einer Entschädigungszahlung verurteilte und die Kündigung aufhob (LAG Köln, 17.1.2020 – 4 Sa 862/17).