
- BKK News
- BKK News
- BKK News
- BKK News
- BKK News
Besteuerung geringfügig Beschäftigter
Das Lohnsteuerrecht sieht für die Besteuerung von Teilzeitbeschäftigten und Aushilfen unterschiedliche Besteuerungsvarianten vor. Für geringfügig entlohnte Beschäftigte sind die Steuerangaben ab 1. Januar 2022 zusätzlich im DEÜV-Meldeverfahren zu berücksichtigen. Wir geben einen Überblick über die aktuellen Regelungen.