Krankengeld für Begleitpersonen

Zum 1. November 2022 wurde ein Krankengeld für Begleitpersonen eingeführt, die bei stationären Behandlungen eines gesetzlich versicherten Menschen mit Behinderung und Eingliederungshilfebezug mit aufgenommen werden (§ 44b SGB V). Für die Zeit der Begleitung hat die Begleitperson einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung. Voraussetzung für den Anspruch auf das neue Krankengeld ist, dass die Begleitperson

  • gesetzlich krankenversichert ist,
  • aus dem familiären oder engsten persönlichen Umfeld kommt,
  • einen Verdienstausfall hat und
  • die Mitaufnahme aus medizinischen Gründen notwendig ist.

Zuständig für die Krankengeldzahlung ist die Krankenkasse der Begleitperson. Ein ggf. bestehender Anspruch auf Kinderkrankengeld bleibt unberührt, d. h. die Begleitperson kann zwischen beiden Leistungsansprüchen wählen und ggf. das höhere Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen. Weitere Einzelheiten beim Gemeinsamen Bundesausschuss.

Datenaustausch Entgeltersatzleistungen

Arbeitgeber haben zur Berechnung des Krankengeldes von Begleitpersonen die notwendige Entgeltmeldung wie beim Krankengeld aufgrund eigener Arbeitsunfähigkeit über den DTA EEL zu veranlassen. Hierfür wird zum 1. Januar 2023 ein neuer Abgabegrund „04 – Entgeltbescheinigung KV bei Krankengeld bei Mitaufnahme im Krankenhaus“ eingeführt. Für den Übergangszeitraum vom 1. November 2022 bis 31. Dezember 2022 sind entsprechende Entgeltmeldungen mit dem Abgabegrund „01 – Entgeltbescheinigung KV bei Krankengeld“ zu übermitteln.