Übergangsbereich erneut ausgeweitet

Die Obergrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich (sog. Midijobs) wird zum 1. Januar 2023 auf 2.000 EUR angehoben. Grundlage hierfür ist das „Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs“, das am 11. November 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.

Bereits zum 1. Oktober 2022 wurde die Obergrenze von 1.300 auf 1.600 EUR angehoben. Die Bundesregierung verfolgt damit das Ziel, sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt im Übergangsbereich bei den Sozialversicherungsbeiträgen weiter zu entlasten.