Pflegeversicherung: Elterneigenschaft nachweisen
Digitales Verfahren
Mit dem PUEG wurde der Basisbeitrag zur Pflegeversicherung zum 1. Juli 2023 auf 3,4 Prozent angehoben und der Beitragszuschlag für Kinderlose auf 0,6 Prozent erhöht. Für Eltern mit mehr als einem Kind unter 25 Jahren wurden Beitragsabschläge in Höhe von 0,25 Prozent je Kind eingeführt (max. bis 1 Prozent). Mit den Beitragsabschlägen ist die vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Benachteiligung von Eltern mit Kindern bei der Beitragsbemessung in der Pflegeversicherung korrigiert worden.
Gerade die Erhebung der Angaben zu Kindern für die Abschlagsberechnung hat die Arbeitgeber im letzten Jahr stark beschäftigt. Da es noch kein digitales Verfahren für den Abruf der Kinderangaben gab, waren die erforderlichen Informationen im sog. vereinfachten Nachweisverfahren bei den Arbeitnehmern zu erfragen und mussten häufig manuell in die Entgeltabrechnungssoftware überführt werden.
Um den Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber bei der Anzeige sowie dem Nachweis der Elterneigenschaft und der Anzahl der Kinder künftig zu minimieren, muss bis zum 31. März 2025 ein digitales Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der entsprechenden Angaben entwickelt und eingerichtet werden. So gibt es das PUEG vor.
Digitales Verfahren bereits in Umsetzung
Seit April 2023 arbeiten verschiedene Bundesministerien in ressortübergreifenden Arbeitsgruppen an der Umsetzung des digitalen Verfahrens. Beteiligt sind auch Vertreter der beitragsabführenden Stellen und der Pflegekassen.
Ein konkretes Konzept, wie die digitale Lösung in der Praxis umgesetzt werden soll, ist bereits erarbeitet worden. Das digitale Verfahren soll Zugriff auf Steuerdaten zu Eltern-Kind-Beziehungen nehmen. Diese liegen bereits beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im dort angesiedelten ELStAM-Verfahren vor. Die gespeicherten Eltern-Kind-Beziehungen werden schon bisher zur Bildung der Lohnsteuermerkmale herangezogen.
Der Anwendungszweck der gespeicherten Eltern-Kind-Beziehungen soll mit dem neuen digitalen Verfahren auf den Nachweis und die Anzeige der Elterneigenschaft sowie der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder ausgedehnt werden. Die Übermittlung der relevanten Daten an die Arbeitgeber soll dabei über bereits etablierte Meldewege und die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) erfolgen.
Den gesetzlichen Rahmen für das digitale Nachweisverfahren der Elterneigenschaft in der Pflegeversicherung bildet das Wachstumschancengesetz, das am 27. März 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Zudem wird damit die grundsätzliche Funktionsweise des automatisierten Übermittlungsverfahrens gesetzlich geregelt.
Gemeinsame Grundsätze, die das digitale Verfahren im Detail beschreiben, werden aktuell von den Arbeitsgruppen erarbeitet und sollen bis Ende des Jahres vorliegen.