Vier-Tage-Woche: Das gilt rechtlich

Arbeitsvertragliche Regelungen prüfen

Die wenigsten Arbeitgeber werden die Einführung einer Vier-Tage-Woche allerdings einseitig im Rahmen ihres unternehmerischen Direktionsrechts anordnen können. Vorher wäre nämlich zunächst die arbeitsvertragliche Situation der Beschäftigten zu klären.

Ist im Arbeitsvertrag die Fünf-Tage-Woche vereinbart oder gar bei älteren Verträgen eine starre Arbeitszeit mit festgelegtem Ende, müsste arbeitgeberseitig zunächst eine Änderungskündigung ausgesprochen werden, wenn die Mitarbeiter nicht freiwillig zu einer Änderung der Arbeitszeiten bereit sind. Ob Arbeitgeber diesen mitunter steinigen Weg, der sicher auch vor die Arbeitsgerichte führen wird, gehen wollen, ist eine unternehmerische Entscheidung. Arbeitsrechtlich wäre diese Hürde jedoch in vielen Fällen überwindbar.

Schwieriger wäre die Situation bei Teilzeitbeschäftigten, die in aller Regel ihre tägliche Arbeitszeit nicht ohne Grund reduziert haben. Diese müssten sich auf eine Änderung der festgelegten Arbeitszeiten nicht ohne Weiteres einlassen.

Praxistipp

Bei Einführung einer Vier-Tage-Woche würde der Urlaub der Beschäftigten anteilig reduziert, weil für den arbeitsfreien fünften Tag der Woche ja kein Urlaubstag mehr genommen werden muss. Für die Beschäftigten würden sich insoweit keine Nachteile ergeben.