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Steuerfreie Überlassung von Smartphone und PC
Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern betriebliche Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte zur Verfügung, ist diese Nutzung steuerfrei. Der Bundesfinanzhof hat hierzu in einer aktuellen Entscheidung Stellung genommen, die Arbeitgebern für die Praxis neue Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet.