Unterstützung für Erdbebenopfer
Das Erdbeben in der Türkei und in Syrien im Februar hat großes menschliches Leid und massive Schäden in den beiden Ländern verursacht. Um die Opfer der Katastrophe zu unterstützen, hat das Bundesfinanzministerium steuerliche Maßnahmen erlassen. Die entsprechenden Verwaltungserleichterungen mit BMF -Schreiben vom 27. Februar 2023 gelten für Maßnahmen, die im Zeitraum vom 6. Februar bis 31. Dezember 2023 durchgeführt werden.
So sind z. B. Unterstützungen von Arbeitgebern bis zu einem Betrag von 600 EUR je Kalenderjahr steuerfrei. Der 600 EUR übersteigende Betrag gehört nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn unter Berücksichtigung der Einkommens- und Familienverhältnisse des Arbeitnehmers bei diesem oder seinen Angehörigen ein besonderer Notfall, wie bei diesem Erdbeben, vorliegt. Darüber hinaus gibt es auch Steuerbefreiungen etwa für die Überlassung einer Wohnung oder eines Pkw. Die Regelungen gelten entsprechend auch für Leistungen zur Unterstützung von Angehörigen der Arbeitnehmer.
Auch sog. Arbeitslohnspenden im Zusammenhang mit der Unterstützung der Opfer des Erdbebens, z. B. zugunsten einer steuerfreien Beihilfe und Unterstützung des Arbeitgebers an vom Erdbeben betroffene Arbeitnehmer des Unternehmens oder Arbeitnehmer von Geschäftsfreunden, werden nicht versteuert.