Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Ausbau des Diskriminierungsschutzes

Für Arbeitgeber von untergeordneter Bedeutung ist, dass es im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie auch zu einer geringfügigen Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) kommen soll. Nach § 27 AGG soll zukünftig gelten, dass sich Beschäftigte an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden können, wenn sie der Ansicht sind, aufgrund der Beantragung oder Inanspruchnahme einer Arbeitszeitreduzierung oder -anpassung im Rahmen von Eltern- oder Pflegezeit oder aufgrund der Ausübung sonstiger Rechte als Eltern oder Pflegende benachteiligt worden zu sein.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist eine fachlich unabhängige Anlaufstelle, die beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angesiedelt ist und Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, Beratung und Unterstützung anbieten kann. Es besteht kein direkter Einfluss auf das Arbeitsverhältnis, wenn Betroffene sich an die Antidiskriminierungsstelle wenden.