Erleichterte Einwanderung von Fachkräften

Blaue Karte EU

Die Bertelsmann Stiftung hat errechnet, dass Deutschland im Zeitraum von 2018 bis 2035 pro Jahr 98.000 aus dem Ausland zugezogene Arbeitskräfte benötigt. In den folgenden Jahrzehnten steigt der Bedarf weiter auf bis zu 197.000 Personen pro Jahr. Bis 2060 ergibt sich daraus ein durchschnittlicher jährlicher Bedarf von 146.000 Arbeitskräften.

Ein wichtiger Zugang für Arbeitskräfte aus Drittstaaten in den europäischen und deutschen Arbeitsmarkt ist bereits heute die Blaue Karte EU. Die deutschen Regelungen werden ab November 2023 geändert und der Zugang erleichtert. Sowohl für Akademiker als auch für nicht studierte IT-Spezialisten besteht eine Gehaltsschwelle zur Aufnahme einer Arbeit in Deutschland, die nun gesenkt wird. Die erforderlichen Mindestentgelte betragen 45,3 Prozent der jährlichen allgemeinen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (39.682,80 EUR) für sog. Engpassberufe (das sind Berufe mit besonders hohem Fachkräftebedarf) und Berufsanfänger sowie 50 Prozent (43.800,00 EUR) für alle anderen Berufe.

Darüber hinaus ist die notwendige Dauer der nachzuweisenden Berufserfahrung auf zwei Jahre verkürzt worden, auf den Nachweis von Deutschkenntnissen wird künftig verzichtet. Weitere Änderung: Wer einen Abschluss hat, kann auch jede andere qualifizierte Beschäftigung ausüben, ist also nicht mehr an den Beruf, in dem die Qualifikation erworben wurde, gebunden. Ausnahmen gibt es allerdings bei bestimmten sog. regulierten Berufen (z. B. Ärzte, Apotheker).

Erleichtert wird auch der Wechsel von einem anderen EU-Land nach Deutschland, wenn bereits eine Blaue Karte EU von diesem Staat ausgestellt wurde. Ergänzend gibt es erleichterte Zuzugsmöglichkeiten für die Familienangehörigen eines Besitzers einer Blauen Karte EU.