Neues SV-Meldeportal ist gestartet
Die neue Anwendung
Kosten des SV-Meldeportals
Im Sozialgesetzbuch ist geregelt, dass die Nutzer des SV-Meldeportals in angemessenem Umfang an den Kosten der Datenübermittlung beteiligt werden können. Für die Nutzung des SV-Meldeportals ist daher vom Nutzer eine Nutzungsgebühr zu entrichten.
Die Nutzungsgebühr wird bezogen auf zwei Anwendergruppen für eine Laufzeit von 36 Monaten im Voraus erhoben. Für den Austausch von Meldungen für eine Betriebsnummer werden 36 EUR und für den Austausch von Meldungen für mehrere Betriebsnummern 99 EUR (jeweils zzgl. geltender MwSt.) berechnet. Alle Nutzer können beliebig viele Meldungen mit den Sozialversicherungsträgern austauschen.
Die Nutzung des SV-Meldeportals ist in den Jahren 2023 und 2024 kostenfrei, sofern sich Unternehmen und deren Dienstleistungspartner bis zum 31. März 2024 registrieren. Erst ab 2025 ist für diese Anwender die Nutzung des SV-Meldeportals kostenpflichtig. Ab dem 1. April 2024 wird die Nutzungsgebühr bei allen Neuregistrierungen sofort in Rechnung gestellt.
Weitere Informationen
Die Krankenkassen und die übrigen Sozialversicherungsträger werden laufend über die Änderungen zur Nutzung des SV-Meldeportals informieren. Viele Informationen können auch von der Online-Plattform abgerufen werden. Hier werden Videos zu diversen Funktionen des SV-Meldeportals zur Verfügung gestellt und ein umfangreicher Fragen-Antworten-Katalog kann abgerufen werden. Darüber hinaus werden die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzhinweise dokumentiert sowie Adressen für den technischen und fachlichen Support der Anwender veröffentlicht.