Neues SV-Meldeportal ist gestartet

Sichere Registrierung

Angelehnt an die europäischen Regelungen wurde basierend auf dem Onlinezugangsgesetz (OZG) in Deutschland ein Portalverbund etabliert, der Bürgern und Unternehmen einen digitalen Zugang zu allen Angeboten der Verwaltungen ermöglichen soll. Dazu hat der IT-Planungsrat von Bund und Ländern beschlossen, das „Einheitliche Unternehmenskonto“ auf Basis von ELSTER umzusetzen. Digitale Verwaltungsleistungen verschiedenster Behörden sollen so mit einem einheitlichen Zugang genutzt werden können.

Dazu kann ein Unternehmenskonto mittels der Steuernummer eines Unternehmens über eine Webseite eingerichtet werden. In diesem Kontext kann für einen Vertreter des Unternehmens oder für einen Selbstständigen ein Benutzerkonto angelegt werden, für das ein ELSTER-Organisationszertifikat vergeben wird.

Das ELSTER-Organisationszertifikat kann von einer natürlichen Person für die einmalige Registrierung zur Nutzung des SV-Meldeportals und danach für jede weitere Anmeldung eingesetzt werden. Bei Bedarf können von einem Unternehmen für autorisierte Benutzer auch mehrere ELSTER-Organisationszertifikate erstellt werden.

Sofern noch kein Unternehmenskonto bei ELSTER eingerichtet wurde und damit auch kein ELSTER-Organisationszertifikat vorliegt, ist zunächst für diesen Vorgang ein Zeitraum von erfahrungsgemäß einigen Werktagen anzusetzen. Die nachfolgende Registrierung am SV-Meldeportal erfolgt zügig und das Vertretungsberechtigungsschreiben wird innerhalb weniger Tage dem Unternehmen zugestellt. Der interne Weiterleitungsprozess des Schreibens an den Antragsteller sollte bereits vorab geregelt sein. Für den Gesamtprozess sind ca. zwei Wochen Bearbeitungszeit anzusetzen.

Es kann vorkommen, dass die in ELSTER gespeicherten Unternehmensdaten nicht mit denen für den Austausch mit den Sozialversicherungsträgern übereinstimmen. Diese werden in der von der Bundesagentur für Arbeit (BA) geführten Datei der Beschäftigungsbetriebe vorgehalten. Im Zuge der Freischaltung des Zugangs für das SV-Meldeportal erfolgt ein Datenabgleich, der bei Unstimmigkeiten zu einer Zeitverzögerung führen kann. Es wird den Unternehmen daher empfohlen, frühzeitig ihre Firmendaten abzugleichen und mögliche Anschriftenänderungen mittels des elektronischen Verfahrens zur Betriebsdatenpflege an die BA zu melden.