Arbeitsschutz in Coronazeiten
Die Notwendigkeit, den Infektionsschutz zu erhöhen und die persönlichen Kontakte auf ein Minimum herunterzufahren, hat auch die Arbeitswelt erreicht. Diese Maßnahmen zum Schutz vor Corona werden nun durch die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ergänzt, die ab dem 27. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Sie gilt vorerst nur bis zum 15. März 2021, eine Fortführung ist aber sehr wahrscheinlich.